Kritik an Doppelblindstudien
Alles in einem Satz: Die randomisierte Doppelblindstudie taugt nicht zum Nachweis der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln.
| Inhalt: | 1. | Einführung |
| 2. | Scheinbar gute Gründe pro | |
| 3. | Unvermeidbare Mängel | |
| 4. | Vermeidbare Mängel | |
| 5. | Schlussfolgerungen | |
| Literaturangaben zum vorangehenden Text | ||
| Mein Artikel von 1989 | ||
| Mein Artikel von 1990 |
Schlüsselwörter: alternative Studienkonzepte, Alternativen, Arzneimittel, Arzneimittelkatastrophen, Arzneimittelprüfung, Arzt-Patienten-Verhältnis, Doppelblind, Doppelblindstudien, Fälschung klinischer Studien, Fälschung, klinische Studien, klinische Therapieprüfung, kontrollierte klinische Studien, Kritik, Methodologie, Randomisation, randomisierte Doppelblindstudien, Randomisierung, Signifikanztest, Wirksamkeit.
Zusammenfassung.
Es werden die Argumente vorgetragen, die zeigen, dass die randomisierte Doppelblindstudie kein geeignetes Instrument ist, um Wirksamkeit und relative Unschädlichkeit von Arzneimitteln zu überprüfen. Diese Argumente bewegen sich vom Irrtum in der theoretischen Begründung bis hin zur Untauglichkeit des Verfahrens, Arzneimittelkatastrophen zu verhindern.
Würde dieses Urteil allgemein akzeptiert, wären die Auswirkungen beträchtlich, da die heutige Arzneimittelpolitik weitgehend auf der Akzeptanz des Paradigmas der randomisierten Doppelblindstudie beruht. Die Regulierung des Arzneimittelmarktes müsste völlig neu entworfen werden.
Zunächst werden die Gründe aufgezählt, die scheinbar für die Doppelblindstudie sprechen. Darauf folgt eine Darlegung der grundsätzlichen, nicht behebbaren Mängel der Methode, gefolgt von oft schwerwiegenden, aber prinzipiell vermeidbaren Fehlern.
Auf Alternativen zur randomisierten Doppelblindstudie und auf neuere Entwicklungen wird hingewiesen.
Ergänzend werden zwei Aufsätze abgedruckt, die Hornung bereits 1989 und 1990 zu diesem Thema schrieb. Schon damals hatte Hornung die Grundaussage dieser Website formuliert.